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REISE und PREISE

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Verena Wolff / dpa

Tierschützer raten ab Kein Schwimmen mit Delfinen und Walen

»Whale Watching« und »Dolphin Tours«, diese Ausflüge werden in vielen Touristengebieten angeboten. Manchmal können Touristen mit den Tieren sogar mitschwimmen. Tierschützer raten davor ab.

In manchen Urlaubszielen können Touristen auf kommerziellen Ausflügen zusammen mit Delfinen oder Walen schwimmen. Die Tierschutzorganisation Whale and Dolphin Conservation (WDC) rät von solchen Angeboten allerdings ab.

Oft würden die Touranbieter die empfohlenen Mindestabstände zu den Tieren unterschreiten, Delfine und Wale könnten sich dadurch bedrängt fühlen. Das ist nicht ganz ungefährlich: Das Verhalten der Meeresbewohner sei nicht immer vorhersehbar. Die Tiere könnten Menschen ohne Absicht verletzen.

Eine geführte Whale-Watching-Tour sei die bessere Wahl, erklärt die WDC. Dabei werden die Tiere aus einem bestimmten Abstand vom Boot aus beobachtet. Was es bei der Auswahl des Anbieters zu beachten gilt, erklärt die Organisation in einem neuen kostenlosen Ratgeber. Er kann auf http://de.whales.org/themen/der-wdc-ratgeber-walbeobachtung bestellt werden. In dem Ratgeber steht auch, zu welcher Jahreszeit sich welche Wale in welchen Reisezielen gut beobachten lassen sowie welche Gesetze im jeweiligen Land für die Tierbeobachtung gelten.

(15.06.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.