fbpx

Wohin die Reise geht Frauen entscheiden häufig über Urlaubsziel

Wohin soll es im nächsten Urlaub gehen? Bei dieser Frage haben Frauen in Deutschland die Hosen an. Wer am Urlaubsort dann die Richtung angibt, wird schon einmal im Streit geklärt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage.

Laut einer Umfrage entscheiden in Partnerschaften häufiger die Frauen als die Männer über das nächste Urlaubsziel (39 zu 34 Prozent). Gemeinsam wird nur bei 27 Prozent der Befragten entschieden. Für die Umfrage wurden je 1000 Menschen aus zehn verschiedenen europäischen Ländern online befragt.
 
Während des Urlaubs geht es bei den Pärchen nicht immer harmonisch zu: Am häufigsten kommt es zum Streit, weil etwas zu Hause vergessen wurde - das sagten 40,6 Prozent der Befragten aus Deutschland. Konfliktpotenzial hat bei 31,7 Prozent der deutschen Pärchen auch die Suche nach dem richtigen Weg. Fast ein Drittel (30,7 Prozent) sagte auch, dass Arbeiten während des Urlaubs häufig für Streit sorgt.
(01.10.14, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.