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»Xaver« im Anmarsch Reisetickets sollten nichtvoreilig storniert werden

Das Orkantief »Xaver« droht den Bahn- und Flugverkehr zu behindern. Reisende sollten aber nicht voreilig stornieren - denn dann gibt es kein Geld zurück.

Stornieren Bahn- oder Fluggäste ihr Ticket aus Angst vor einem drohenden Sturm im Voraus, bekommen sie kein Geld zurück. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott in Hannover hin. Das für Donnerstag und Freitag im Norden Deutschlands angekündigte Orkantief »Xaver« droht zwar den Bahn- und Flugverkehr zu behindern. Solange allerdings noch keine konkreten Ausfälle oder Störungen für bestimmte Verbindungen feststehen, müssten Reisende die Kosten ihrer Stornierung selbst tragen. »Prophylaktisch zu stornieren, da wird sich kein Unternehmen drauf einlassen«, schätzt Degott.
Fällt ein Flug wegen des Sturms aus, habe der Kunde die Wahl: Entweder er lässt sich das Geld für das Ticket erstatten, oder er lässt sich eine Ersatzbeförderung organisieren. »Ich rate immer zu Letzterem«, sagt Degott. Für das erstattete Geld eine gleichwertige, zeitnahe Verbindung zu finden, sei für den Kunden nicht leicht. Einen Anspruch auf Schadenersatz nach der EU-Fluggastrechteverordnung habe der Kunde allerdings nicht. Denn bei Unwettern wie dem Orkan »Xaver« handele es sich um höhere Gewalt.
Verspätet sich ein Zug erheblich, muss die Bahn Fahrgästen einen Teil des Ticketpreises erstatten. Wie viel Geld die Kunden zurückbekommen, hänge von der Dauer der Verspätung ab, sagt Degott. Bei großen Verspätungen gilt der Vertrag zwischen Bahnunternehmen und Kunden als nicht vollständig erfüllt. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten.

(05.12.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.