fbpx

Zahlungsmittel Reiseschecks können sich in entlegenen Ländern auszahlen

Sie sind nicht mehr unbedingt gängig - doch ein sehr sicheres Zahlmittel: die Reiseschecks. Zu ihren Gunsten spricht, dass sie auf der ganzen Welt gültig sind und bei Diebstahl ersetzt werden.

Bei Reisen in entfernte Länder können sich Reiseschecks auszahlen. Sie werden weltweit bei Banken oder Wechselstuben angenommen. Der Einsatz von Geld- oder Kreditkarten kann im Ausland unter Umständen eingeschränkt sein. Darauf weist der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) in Berlin hin. Ausgegeben werden die Schecks in den gängigen Währungen US-Dollar, Euro und britisches Pfund. Reiseschecks sind relativ sicher: Sie müssen beim Kauf einmal vom Kunden unterschrieben werden. Bei Einlösung im Urlaubsland muss der Reiseschecks ein zweites Mal gegenzeichnet werden. Der Annehmende kann dann feststellen, ob beide Unterschriften übereinstimmen. Dabei muss auch ein Ausweis vorgelegt werden. Bei Diebstahl oder Verlust werden die Schecks ersetzt. Dafür muss der Kunde die Seriennummern der Reiseschecks bereithalten, die sich auf dem Kaufbeleg befinden. Dieser sollte während der Reise daher getrennt von den Reiseschecks aufbewahrt werden.

(10.07.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.