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Zimmerpreise Hotels auf den Malediven sindam teuersten

Bei einigen Fernreisen ist nicht nur die Anreise etwas kostspielig, sondern auch die Unterkunft. Reiseziele mit besonders teuren Hotels sind etwa die Malediven und Oman. Das hat die Auswertung eines Buchungsportals ergeben.

Auf den Malediven zahlen Reisende aus Europa für ein Hotel weltweit am meisten. Im ersten Halbjahr 2015 waren es im Schnitt 414 Euro pro Nacht - und damit noch einmal ein deutliches Plus von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mit Abstand auf Platz zwei liegen die Seychellen, ebenfalls im Indischen Ozean. Dort zahlten Reisende durchschnittlich 280 Euro. Monaco liegt mit 239 Euro auf Rang drei, danach folgt der Oman mit 211 Euro pro Nacht. Das geht aus dem Hotel Price Index des Buchungsportals Hotels.com hervor. Ermittelt wurden die Preise, die Reisende aus der Eurozone tatsächlich für eine Übernachtung zahlten. Innerhalb Deutschlands wurden die Preise ausgewertet, die Reisende aus der ganzen Welt im Schnitt für ein Zimmer zahlten. München lag hier im ersten Halbjahr dieses Jahres mit 133 Euro auf Platz eins und legte noch einmal um sechs Prozent zu. Platz zwei (132 Euro) teilen sich Baden-Baden und Timmendorfer Strand an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Auf Rang vier liegt Füssen (131 Euro), Platz fünf geht an Köln und Hannover (128 Euro). Mit dem Hotel Price Index wird seit 2004 die Entwicklung der Übernachtungskosten weltweit erfasst.

(14.09.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.