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REISE und PREISE

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Fredrik von Erichsen / dpa

Zollgrenzen Waren dürfen nur bis 430 Euro eingeführt werden

Wer kostbare Gegenstände wie Schmuck oder Elektronik aus dem Urlaub mitbringt, sollte unbedingt auf die Zollgrenzen achten. Hier gibt es je nach Verkehrsweg und Reiseland unterschiedliche Bestimmungen.

Am Flughafen kennt es jeder: Wer nichts zu verzollen hat, folgt dem grünen Schild, alle anderen nehmen den rot gekennzeichneten Ausgang. So klar diese Zeichen sind - so unklar ist vielen, ab wann sie das Mitgebrachte verzollen müssen.

Wer per Flieger oder mit dem Schiff aus einem Nicht-EU-Land, den Kanarischen Inseln oder den britischen Kanalinseln einreist, darf Waren wie etwa Schmuck oder Elektronik im Wert von bis zu 430 Euro einführen. Bei Einreisen auf dem Landweg liegt die Grenze bei 300 Euro, erklärt das Hauptzollamt Nürnberg. Für Reisende unter 15 Jahren beträgt die Grenze 175 Euro.

Hat man Ware für einen höheren Wert eingekauft, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Bei Zigaretten liegt die Grenze bei 200 Stück, bei Alkohol bei einem Liter - hier gilt außerdem das Mindestalter von 17 Jahren.

(25.07.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.