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Zu spät am Flughafen Nach Zutritt zur »Fast Lane« fragen

Der Flug geht in wenigen Minuten, aber vor der Sicherheitsschleuse ist eine lange Schlange - einfach vordrängeln ist dann nicht die feine Art. Was können Passagiere stattdessen tun?

Sind Flugpassagiere sehr spät dran, sollten sie sich schnell beim Flughafenpersonal melden. Das rät Dieter Hulick, Sprecher des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport. Eventuell könnten Betroffene die Schlange umgehen, indem sie nach Absprache mit dem Personal die »Fast Lane« nutzen, die es dafür an einigen Airports gibt. Diese Abkürzung zum Gate ist eigentlich zwar nicht für Economy-Kunden bestimmt - in Ausnahmefällen könnten aber auch sie durchgelassen werden.
»Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht«, betont Hulick. Auch sollten Passagiere nicht eigenmächtig und ohne Erlaubnis zur »Fast Lane« gehen. Sonst werden sie am Ende zurückgeschickt und müssen sich wieder ganz hinten anstellen.
Ansonsten helfe nur, die vor einem stehenden Passagiere zu bitten, einen vorzulassen, sagte Hulick. Wer auf der Anfahrt schon merkt, dass es knapp wird, könne sich außerdem telefonisch bei der Airline melden und die Verspätung ankündigen. Betroffene könnten dann darauf hoffen, dass die Airline beim Boarding länger als üblich auf Fluggäste wartet.

(28.01.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.