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Der Hafen von Paphos ist einer der zentralen Schauplätze der Veranstaltungen im Kulturhauptstadtjahr. Unter anderem gibt es hier Musik und Lichtshows

Der Hafen von Paphos ist einer der zentralen Schauplätze der Veranstaltungen im Kulturhauptstadtjahr. Unter anderem gibt es hier Musik und Lichtshows

Foto: Markus Bassler

Zypern Paphos wird Kulturhauptstadt

Neben dem dänischen Aarhus ist Paphos auf Zypern im kommenden Jahr Europäische Kulturhauptstadt. Sie setzt dabei vor allem auf ihre Geschichte. Derzeit wird allerdings noch kräftig gebaut.

In Paphos steckt man derzeit tief in den Vorbereitungen: 2017 muss schließlich alles fertig sein. Dann darf sich die Stadt auf Zypern für ein Jahr als Europäische Kulturhauptstadt feiern. Das Motto: »Linking continents - bridging cultures«.

Aber bis dahin wird noch an vielen Stellen gebaut. »Die Region hat viele laufende Infrastruktur-Projekte«, sagte Nasos Hadjigeorgiou von der Tourismusbehörde von Paphos auf der Reisemesse ITB in Berlin (Publikumstage 12. und 13. März) dem dpa-Themendienst. »Es wird an einem neuen Theater gebaut, das bis 2017 fertig sein wird«, nennt er ein Beispiel. Außerdem sollen einige archäologische Stätten besser vernetzt werden, damit Touristen sie wie auf einer Route abgehen können.

 
Wenn alles fertig ist, darf es losgehen: »Das Highlight ist die Eröffnungsfeier«, sagt Hadjigeorgiou. Am 28. und 29. Januar 2017 soll sich Paphos in eine Open-Air-Kulturwerkstatt verwandeln, mit Musik-, Tanz- und Theatervorführungen in der gesamten Stadt. Ein weiteres Highlight wartet im Sommer, am 1. Juli. Rund um den Hafen gibt es an diesem Tag unter anderem Musikveranstaltungen und Lichtshows.
 
Im Mai steht unter anderem das Monodrama Festival an, das neben internationalen Vorführungen auch einheimische Produktionen präsentieren wird. Ebenfalls in diesem Monat können Urlauber eine Theaterinszenierung der Komödie »Lysistrata« besuchen. Sie wird in einer Villa im Archäologischen Park von Paphos gezeigt.
 
Im August treten bei der Plattform »Mond und Sterne« Künstler an Open-Air-Stätten auf - unter anderem zählt Petra tou Romiou dazu. An diesem Strand soll die Göttin Aphrodite geboren worden sein. Und von September bis Dezember bringt eine internationale Ausstellung Kunstwerke aus verschiedenen Museen Zyperns zusammen, die sich der Liebesgöttin widmen.
 
Die Auswahl der geplanten Events zeigt: Paphos meint es ernst mit dem Titel als Kulturhauptstadt. »Dies wird das Image der Region verbessern«, ist sich Hadjigeorgiou sicher. Er hofft auf weiteres Wachstum bei den Gästezahlen. Schon im vergangenen Jahr waren die Besucherzahlen aus Deutschland in Zypern um rund 30 Prozent gestiegen, auf rund 115000. 2017 erhofft man sich noch mehr Urlauber - und das übrigens nicht nur wegen Kulturhauptstadtjahres in Paphos. Vielleicht kommen Deutsche, die normalerweise nach Ägypten oder in die Türkei gefahren wären, nun nach Zypern, mutmaßt Hadjigeorgiou.

(11.03.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.