
Einige Reiseveranstalter bieten ihren Kunden einen Zug-zum-Flug-Service an. Damit machen sie sich haftbar, wenn wegen einer Bahn-Verspätung der Flug verpasst wird
Foto: ... Zug-zum-Flug Veranstalter haftet bei Problemen
Wird die Anfahrt zum Flughafen vom Veranstalter mitorganisiert, kann das für Pauschalurlauber ein Vorteil sein. Sie ersparen sich nicht nur etwas Aufwand, unter Umständen erhalten sie bei einem verpassten Flug auch einen Ausgleich.