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REISE und PREISE

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Marius Becker / dpa

Ausweiskontrolle Was genau prüft eigentlich der Grenzbeamte?

Die Ausweiskontrolle ist an Flughäfen ein üblicher Vorgang. Doch nur wenige Reisende wissen, wie Grenzbeamte bei der Sichtung der Dokumente vorgehen. Ein Experte der Bundespolizeidirektion gibt Auskunft.

Etwas nervös wird fast jeder Reisende, wenn der Grenzbeamte den Ausweis mustert. Aber was genau prüft er da eigentlich?

Bei einem deutschen Staatsbürger, der hierzulande ein- und ausreist, steht meist nur eine Mindestkontrolle an, erklärt Michael Moser von der Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt: Ist der Ausweis gültig? Gibt es Fälschungsmerkmale? Stimmt die Identität mit der Person überein, die vor ihm steht? Diese Dinge prüft der Beamte mit ein paar wenigen Blicken.

Stichprobenartig kann noch eine Fahndungsabfrage hinzukommen: Im System der Polizei wird dann abgeglichen, ob der Reisende vielleicht per Haftbefehl oder als Zeuge von einem Gericht gesucht wird.

Bei alleinreisenden Minderjährigen kommen neben dieser Überprüfung noch Fragen hinzu: Was ist Ziel und Zweck der Reise? Haben die Eltern eingewilligt? Im Zweifelsfall ruft der Beamte die Eltern noch einmal an, eventuell muss der Minderjährige auch erst einmal mit auf die Wache kommen, erläutert Moser.

Ganz anders sieht es aus, wenn die Grenzbeamten sogenannte Drittstaatler überprüfen: Dann können neben der Ausweis- und Visumkontrolle noch weitere Fragen aufkommen. Im Ausland kann die Grenzkontrolle natürlich noch einmal ganz anders aussehen.

(30.06.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.