fbpx

Autoreisen Hohe Bußen für Handy-Sünder

Kein Kavaliersdelikt, gefährlich und mitunter recht teuer.

Wer am Steuer beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, zahlt in vielen Reisezielen deftige Bußgelder.

Mehr als anderswo werden Handy-Sünder in Großbritannien zur Kasse gebeten: Zwischen 75 und 1100 Euro drohen. Die Polizei legt dort die Strafe nach Gutdünken innerhalb dieser Spanne fest, weil es keine festen Richtsätze gibt.

Insgesamt ist das Bußgeld-Gefälle zwischen den Ländern teilweise beachtlich. Während Staaten wie Frankreich (ab 35 Euro), Österreich (ab 50 Euro), Irland (60 Euro), Dänemark (70 Euro) oder Luxemburg (75 Euro) vergleichsweise milde Bußen verhängen, wird es in Belgien (ab 100 Euro) oder den Niederlanden (180 Euro) richtig teuer.

Auch in Südeuropa drohen happige Strafen. Die Behörden in Griechenland (100 Euro), Portugal (ab 120 Euro), Italien (ab 155 Euro) und vor allem Spanien (ab 200 Euro) machen beim Strafmaß deutlich, dass Telefonieren am Steuer keine Lappalie ist.

Ebenso unterschiedlich fallen die Denkzettel in den nordeuropäischen Ländern aus. In Dänemark etwa werden Autofahrer mit 70 Euro und in Norwegen mit 165 Euro zur Kasse gebeten – in Schweden ist das Telefonieren am Steuer dagegen erlaubt. Vergleichsweise günstig kommt man in den baltischen Ländern mit Bußen von zehn Euro (Litauen) bis 15 Euro (Estland, Lettland) davon, oder auch in den osteuropäischen Ländern Bosnien-Herzegowina (ab zehn Euro) und Bulgarien (ab 15 Euro).

Schon wieder deftiger die Bußgelder in Rumänien (ab 30 Euro), Tschechien (ab 40 Euro), Polen (ab 50 Euro) oder Kroatien (ab 75 Euro), während Ungarn (bis 100 Euro), Slowenien (120 Euro) oder die Slowakei (bis 135 Euro) vergleichsweise deutlich zulangen.

Die Bußgelder werden überall auch dann ausgesprochen, wenn man lediglich SMS liest oder beantwortet - oder mit seinem Smartphone im Internet surft. Also heißt es in ganz Europa: Weg mit dem Mobiltelefon, sobald der Motor läuft. Das gilt natürlich auch für Deutschland: Wer hierzulande am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, riskiert 40 Euro – und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

(20.06.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.