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Ferne Länder auf eigene Faust erkunden, liegt gerade bei jungen Menschen im Trend

Backpacking Mit dem Rucksack durch die Welt

Das Backpacking wird seit geraumer Zeit vor allem bei jungen Menschen immer beliebter. REISE & PREISE sagt Ihnen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Einsteiger sollten  einige Regeln beachten.

Backpack ist das englische Wort für Rucksack. Beim Backpacking geht es also darum, nur mit einem Rucksack ausgerüstet, auf Reisen zu gehen. Wichtig ist dabei aber auch, dass man sich nicht nur an einem Ort aufhält, sondern das Reiseland selbstbestimmt durchquert. Diese Selbstbestimmtheit führt bei den Backpackern zu einem Gefühl der Freiheit, der Unabhängigkeit, des Abenteuers. Leicht kann das Backpacking aber auch zu einem Fiasko werden. Vor allem Einsteiger sollten daher einige Regeln beachten.

Die Reisevorbereitung
 
Vor allem, wenn das Reiseziel außerhalb Europas liegt, ist es wichtig, sich um den Reisepass zu kümmern. Für die Einreise in vielen Ländern ist es notwendig, dass dieser eine Gültigkeit von mindestens drei Monaten besitzt. In wieder anderen Ländern ist ein Visum für die Einreise erforderlich. Deshalb macht sich der gute Backpacker bereits frühzeitig Gedanken, welche Länder er während seiner Reise besuchen möchte. Des Weiteren sollte man sich über Impfungen informieren. Ebenso ist es ratsam, im Reiseland nach Möglichkeit bar zu bezahlen. Dennoch sollte es stets vermieden werden, zu viel Bargeld bei sich zu haben. Auf EC-Karten sollte auch verzichtet werden, da diese in vielen Ländern nicht anerkannt werden, oder das Geldabheben mit unverschämten Gebühren verbunden ist. Empfehlenswert sind deshalb Kreditkarten von VISA und Mastercard. Natürlich ist es auch wichtig, weitere Informationen über das Reiseziel einzuholen. Wie ist es dort um die Hygiene bestellt? Wie steht es mit der Trinkwasserversorgung? Oft ist es auch nützlich, sich in einem Reiseführer vorab über Infrastruktur etc. zu erkundigen und eventuell schon einen groben Reiseplan zu erstellen.
 
Der Rucksack
 
Ein guter Rucksack ist das A und O für eine gute Backpacking-Tour. Er hat optimaler Weise ein Füllvolumen von 40 bis 55 Litern. Was darunter liegt, ist meist zu wenig, ein Rucksack der darüber liegt, verleitet nur dazu, unnützen Kram mitzunehmen. Die meisten Rucksäcke kann man nur von oben befüllen. Nützlicher sind jedoch diejenigen, die man ähnlich wie einen Koffer öffnen kann. So muss beim Suchen nach frischer Unterwäsche nicht der komplette Rucksack auf den Kopf gestellt werden. Besonders wichtig ist es auch, dass der Rucksack wasserundurchlässig ist. Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auch auf den Reisverschlüssen liegen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich mit einem Regencape zum Überstülpen bewaffnen. Als Alternative kann auch ein gutes Imprägnierspray dienen. Wichtig ist aber auch, dass der Rucksack angenehm zu tragen ist und über eine gute Polsterung verfügt. Schließlich muss der Backpacker ihn einige Zeit lang herumschleppen. Da ist es unvorteilhaft, wenn er drückt und unbequem sitzt. Empfehlenswerte Backpacking- und Daypackrucksäcke findet man zum Beispiel in diesem Online-Shop.
 
Das Gepäck
 
Der gute Backpacker weiß: Pack so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig in deinen Rucksack. Wichtig sind eine gute Reiseapotheke, Sonnen- und Mückenschutz, wasserfeste Schuhe und Kleidung, Hygieneartikel, eine Notration an Trockennahrung, Trinkflasche und evtl. Trinkwassertabletten, sowie Kopien der wichtigsten Dokumente, wie Reisepass und Führerschein etc. Auch eine Fleecedecke ist zu empfehlen - man kann nie wissen, ob man nicht mal eine Nacht unter freiem Himmel verbringen wird. Alles in allem sollte das Reisegepäck nicht mehr als 13 Kilogramm wiegen.
 
 
Die Reiseziele
 
Wenn es um das Reiseziel geht, sind dem Backpacker im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Mit dem Rucksack auf Wandertour gehen - das kann man wohl in jedem Teil der Welt. Der Unentschlossene findet hier jedoch eine kurze Auswahl über beliebte Backpacking-Ziele.
 
- Thailand: Das in Südostasien gelegene "Land des Lächelns" hat viele Sehenswürdigkeiten und eine interessante Kultur zu bieten. Die beste Reisezeit ist dort zwischen November und März, da es dann weder zu heiß ist, noch übermäßige Niederschläge zu erwarten sind.
 
- Australien: Für den Naturliebhaber ist Australien das optimale Reiseziel. In zahlreichen Nationalparks kann man eine einzigartige Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen entdecken.
 
- Neuseeland: Abwechslungsreiches Klima und gastfreundliche Menschen erwarten den Backpacker in Neuseeland. Während der Norden Neuseelands mit Palmen und Strand zum Baden verleitet, ist die Südinsel eher vom gemäßigten Klima Geprägt. In Hochland und Gebirge kann es vor allem im Winter sehr kalt werden.
 
- Mittel-, Südamerika: Auch Mittel- und Südamerika bieten sich für eine Backpacking-Tour an. Vor allem Sonne- und Strandliebhaber kommen hier voll auf ihre Kosten.
 
- Schottland: Dass man nicht aus Europa heraus muss, um einen Backpackurlaub zu machen, beweist Schottland. Der Backpacker muss sich hier jedoch auf sehr wechselhaftes Wetter, mit häufigem Niederschlag einstellen. Belohnt wird er mit alten Burgruinen und grünen Weiten, besonders in den Highlands.

(16.09.2015, rp)
 

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.