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REISE und PREISE

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Piotr Naskrecki/CDC/Harvard University / dpa

Bettwanzen Koffer im Hotel nicht auf den Boden stellen

Bettwanzen im Hotelzimmer sind schon schlimm genug. In den eigenen vier Wänden möchte sie keiner haben. Deshalb sollten Reisende ihre Koffer entsprechend lagern.

Bettwanzen sind oft ein ungewolltes Urlaubssouvenir. Um sich davor zu schützen, dass die Insekten ins Gepäck klettern und mit nach Hause reisen, sollte man die Koffer im Hotelzimmer nicht auf den Boden stellen.

Besser ist eine erhöhte und möglichst glatte Ablagefläche, empfiehlt der Schädlingsbekämpfer Thomas Loose aus Jena in der Zeitschrift »Apotheken Umschau« (Ausgabe 8/2016). Der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband empfiehlt außerdem, das Hotelzimmer bei Urlaubsbeginn genau abzusuchen. Wer Bettwanzen entdeckt, sollte darauf bestehen, in ein anderes Hotel umziehen zu können.

Bettwanzen sind rostrot bis dunkelbraun, die Beine und Antennen aber eher gelblich. Die Tiere sind nur vier bis sechs Millimeter lang, ihr Körper ist auffallend flach. Die Schädlinge saugen Blut und sondern dabei ein Sekret ab, das die Blutgerinnung hemmt und starken Juckreiz auslöst. Auch allergische Reaktionen sind möglich.

(20.08.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.