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Neu im »Club-Med« in Punta Cana: die »Zen Oase«, quasi ein Club im Club, nur für Erwachsene

Neu im »Club-Med« in Punta Cana: die »Zen Oase«, quasi ein Club im Club, nur für Erwachsene

Foto: Club Méditerranée

Cluburlaub Die neuen Ferienclubs

Ferienclub-Fans dürfen sich auf nagelneue Clubanlagen, einige Rückkehrer und interessante Neuerungen freuen. REISE & PREISE sagt Ihnen, in welcher Clubanlage sich der Urlaub lohnt.

Im Mai eröffnete der deutsche Ferienclub-Marktführer Robinson zwei zusätzliche All-inclusive-Anlagen: Der »Robinson Club Masmavi« bei Belek in der Türkei bietet 570 Zimmer und einen großzügigen Wellfit-Spa-Bereich; er hieß bisher »Jacaranda«. Der Club »Kyllini Beach« auf dem Peloponnes in Griechenland gehörte bereits 1985 bis 2008 zur Clubkette. Beide Neuen werden aktuell generalüberholt. Auch im »Esquinzo Playa« auf Fuerteventura und in Apulien wurden die Zimmer renoviert, in Apulien kam ein neuer Abenteuerpark für Kinder dazu. »Cala Serena« auf Mallorca erhielt 27 weitere Zimmer; »Soma Bay« wird ebenfalls modernisiert, aber erst im Juli fertig. In Apulia und Pamfilya werden jetzt auch Säuglinge betreut.

Mehr Infos zu den Clubanlagen 

Weltmarktführer Club Med betreibt derzeit 66 Anlagen. Anfang Februar hat das Resort »Columbus Isle« auf den Bahamas neu eröffnet. Bereits im Dezember ging im Club »Punta Cana« in der Dominikanischen Republik die neue »Zen-Oase« an den Start, ein ruhiger Wohnbereich mit eigenem Strand und Pool, ausschließlich für Erwachsene. In derselben Anlage eröffnete gerade die Zirkusschule »Creactive« – sie wird zusammen mit dem Cirque de Soleil betrieben. Das Motto »Clubs nur für Erwachsene« will Club Med in den kommenden beiden Jahren auch an der Algarve, der türkischen Riviera und in Frankreich umsetzen. 2017 wird ein neuer Club Med in Cefalù auf Sizilien eröffnen.
 
Aldiana wird einen komplett neuen Club erst 2017 eröffnen, und zwar im ägyptischen Badeort Marsa Alam. Die neue 5-Sterne-Anlage soll vor allem durch ihr Tauchgebiet beeindrucken. Bereits in diesem Jahr wird es in allen Anlagen von Aldiana »Eat-smarter-Corners« an den Buffets geben – für alle, die sich gluten- und lactosefrei ernähren.
 
Magic Life, die österreichische Clubtochter des TUI-Konzerns, feilt weiter am Konzept. Dazu gehören in den Familienclubs neue Nachtwanderungen, Familien-Partys und Zumbakurse auch für Kinder – alles natürlich inklusive. In den Clubs mit Fitness-Schwerpunkt zieht der neue Trendsport Bokwa ein, eine Mischung aus Samba und Kickboxen. Und die Magic-Life-Anlagen für Singles bieten jetzt auch klassische Tanzkurse, Picknicks und Kinoabende. Höhepunkte des Jahres sind die Popkonzerte »Stars on Stage«. Die Konzerte sind für Clubgäste natürlich kostenlos.

(12.07.2016, rp)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.