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Der Ausstattung von Ferienhäusern sind kaum Grenzen gesetzt: Pool und großer Garten sind für die Urlauber wichtige Kriterien

Der Ausstattung von Ferienhäusern sind kaum Grenzen gesetzt: Pool und großer Garten sind für die Urlauber wichtige Kriterien

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Ferienhäuser Die Trends beim Ferienhaus-Urlaub

Familien wollen unabhängig sein, wünschen sich viel Platz und verreisen aus Kostengründen gerne mit dem Auto. Moderne Ferienhäuser erfüllen diese Kriterien und sind meistens günstiger als ein Hotel. Wird der Hotelurlaub bald abgelöst?

Urlaub im Ferienhaus hat seinen Ursprung in Skandinavien. Die Idee, in einem eigenen Haus für sich zu sein und Ferien zu machen, stieß bei den Deutschen auf Interesse.

»Der Durchbruch des Ferienhaustourismus war in den 1950er Jahren, als das dänische Fremdenverkehrsamt nach Hamburg ging und mit Dancenter erstmals Ferienhausurlaub in Dänemark bewarb«, sagt Prof. Ines Carstensen, die seit vielen Jahren zum Ferienhaustourismus forscht.

 
Doch es gibt noch andere Ländern, in denen Ferienhausurlaub beliebt ist: »Kroatien hat eine rasante Entwicklung gemacht«, sagt Thorsten Kerwin, Geschäftsführer des Anbieters Casamundo. Besonders aus Süddeutschland ist das Land an der Adria gut zu erreichen. Daneben zählt Kerwin Frankreich und Italien zu den beliebtesten Reiseländern der Ferienhausurlauber. Stefanie Schulze zur Wiesch, die als Geschäftsführerin von Atraveo Tui Villas verantwortet, nennt ebenfalls den kroatischen Markt und fügt Spanien und Portugal hinzu. Die in Deutschland am stärksten gebuchte Region ist die Ostsee.
 
»Ferienhäuser waren in den 1990er Jahren in Deutschland ein Statussymbol, und es war verpönt sie zu vermieten«, sagt Carstensen. Damals waren viele vermietete Ferienhäuser lieblos mit Gegenständen zweiter Wahl eingerichtet. Reisende störte das nicht, denn der Urlaub sollte funktional und günstig sein, sagt Schulze zur Wiesch. Die Bedürfnisse der Reisenden haben sich inzwischen aber stark gewandelt. Urlaub im Ferienhaus ist heute »Luxus auf Zeit«, so Kerwin.
 
So mieten Ferienhausurlauber gerne besondere Unterkünfte wie einen Leuchtturm, eine Burg oder gleich eine ganze Insel. »Die Unterkunft ist Zentrum des Urlaubs«, sagt Schulze zur Wiesch. Für Hotelurlauber sind Ausflüge und Erlebnisse das Wichtigste der Reise - für Ferienhausurlauber ist es die Unterkunft mit umfangreicher Ausstattung.
 
Bei Casamundo werden zum Beispiel Häuser mit einer direkten Angelmöglichkeit oder eigenem Solarium angeboten. »Pool, Sauna, Terrasse, WLAN und ein großer Garten sind für Reisende die wichtigsten Kriterien«, sagt Kerwin. »Außerdem wird der Wunsch nach einem freistehenden Haus immer größer.« Familien mit Kindern bevorzugen große Entfernungen zu den Nachbarn, so dass sich niemand von den Kindern gestört fühlt.
 
Im Ferienhaus sind Reisende nicht an die Zeiten des Hotels gebunden und leben in ihrem eigenen Rhythmus. Und es stört niemanden, wenn man sein Frühstück auch mal in Boxershorts einnehmen will.
 
Die Verbreitung des Internets und von Anbietern wie Fewo-direkt, Casamundo oder Atraveo haben den Markt der Ferienhäuser beflügelt. Auf Onlinebuchungsseiten können Reisende besser das perfekte Ferienhaus für den Urlaub finden, denn ein Reisebüromitarbeiter kennt kaum die Ausstattung von Hunderttausenden Ferienhäusern. Außerdem kann der Reisende Verfügbarkeiten selbst prüfen und bekommt über Fotos, Videos und Nutzer-Kommentare einen Eindruck von der Unterkunft.
 
Werden wir in Zukunft nur noch im Ferienhaus übernachten? »Ferienhäuser spielen an Nord- und Ostsee eine sehr, sehr große Rolle«, sagt Kerwin. Trotzdem könne man nicht davon sprechen, dass der Urlaub im Ferienhaus den Hotelurlaub verdrängt. Im Ferienhaus übernachten Familien, Großfamilien oder ganze Freundeskreise. Ferienhausurlauber reisen selber an, verpflegen sich selbst und genießen die Unabhängigkeit. Urlaub im Hotel funktioniert grundlegend anders und zu einem anderen Preis, der sich besonders bei einer hohen Personenzahl bemerkbar macht.

(15.06.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.