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Flugangst Kann ich nach dem Absturz kostenlos stornieren?

Nach dem Absturz der Gemanwings-Maschine in Frankreich steigt die Flugangst bei vielen Passagieren. Bei manchen ist sie so groß, dass sie ihren Flug absagen wollen. Rechtfertigt diese Furcht ein kostenloses Stornieren?

Der Absturz des Airbus A320 in Südfrankreich mit 150 Toten verunsichert viele Flugreisende. Germanwings bietet seinen Kunden deshalb kostenlose Stornierungen und Umbuchungen für alle Flüge an. Das erklärte ein Sprecher der Fluggesellschaft am Mittwoch (25. März). Die Airline bietet damit eine Kulanzregelung für Kunden, die nach dem Unglück erst einmal nicht mehr fliegen möchten.
Rein rechtlich ist Angst vor dem Fliegen kein Grund, um einen bereits gebuchten Flug kostenfrei stornieren zu können. Darauf macht die Verbraucherzentrale Brandenburg aufmerksam. Für die kostenlose Flugstornierung muss eine »objektive und hinreichend konkrete Gefahr im Einzelfall« vorliegen. Angst vor einem möglichen Absturz ganz allgemein reicht dafür nicht.
Allerdings können Reisende ihren Flug aus persönlichen Gründen jederzeit stornieren - das kostet allerdings Geld, so die Verbraucherschützer. Die Airline muss aber zumindest Steuern, Flughafengebühren und eingesparte Kosten für Verpflegung und Kerosin komplett zurückzahlen. Das macht oft einen großen Teil des Ticketpreises aus - vor allem, wenn der Reisetag noch weit in der Zukunft liegt.
Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 152/13) aus dem Jahr 2014 muss eine Fluggesellschaft sogar den gesamten Ticketpreis erstatten, wenn sie nicht nachweisen kann, welche Kosten ihr durch die Stornierung wirklich entstanden sind. Denn die Fluggesellschaften könnten den freigewordenen Platz schließlich weiterverkaufen. Ob die Airline den Nachweis führen kann, muss dann allerdings unter Umständen vor Gericht geklärt werden.

(26.03.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.