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Flugpreise 53 Tage vor Abflug ist dasTicket am günstigsten

Ab in die Sonne: Wer sein Flugticket 53 Tage vor Abflug bucht und an einem Dienstagabend in den Urlaub startet, spart das meiste Geld.

Wer genau 53 Tage vor Abflug das Flugticket bucht, erzielt im Schnitt den günstigsten Preis. Das geht zumindest aus den Daten der Reisesuchmaschine Momondo hervor, die nach eigenen Angaben 7,5 Milliarden Flugpreise analysiert hat. Untersucht wurden dabei die 100 beliebtesten Routen weltweit. Die Anzahl der Tage schwankt je nach Ziel: Bei Frankfurt-Bangkok ist das Buchen 59 Tage im Voraus am günstigsten, bei Frankfurt-Istanbul 45 Tage vor Abflug.
Aus den Daten des Portals geht auch hervor, dass der Dienstag statistisch gesehen der günstigste Reisetag ist. Am Samstag müssen Reisende für Flüge dagegen am meisten zahlen. Außerdem schlägt der Abend den Nachmittag: Flüge zwischen 18.00 und 24.00 Uhr sind im Schnitt günstiger als Verbindungen zwischen 12.00 und 18.00 Uhr.

(20.11.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.