fbpx

Flugsteuer Anrüchig und angreifbar

Hamburg/Frankfurt, 13.8.10 (tdt) – Die ab 2011 geplante »ökologische Luftverkehrssteuer« verstößt womöglich gegen geltendes EU-Recht. Alle Staaten der Gemeinschaft und damit auch Deutschland hätten einst einstimmig beschlossen, dass Flugtreibstoff von Energiesteuern befreit ist, so Klaus Friedrich, Steuerexperte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO.

Nun aber werde als Ersatz eine neue Abgabe eingeführt, die zwar formal keine Verbrauchssteuer wie die Energiesteuer, sondern eine Verkehrssteuer ist. Das aber sei »ein juristischer Trick, um das geltende EU-Recht zu umgehen«, so der Fachmann. »Man nennt die Steuer einfach anders«. Es könne dabei sogar ein »unzulässiger Formenmissbrauch vorliegen«. Zumindest aber sei das »Vorgehen anrüchig und angreifbar.«

Verlierer der neuen Gesetzgebung sind vor allem auch die Endverbraucher, da die Abgabe in Höhe von 25 bis 40 Euro großteils von den Airlines auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird. Befreit von der Flugsteuer sind aber Privatjets, Militärflüge und Frachtflüge.

Deutliche Worte finden auch die ab Deutschland fliegenden Airlines. Die Abgabe sei »reiner Etikettenschwindel«, sagt Martin Gaebges, Generalsekretär des Board of Airline Representatives in Germany (BARIG). De facto arbeite das Bundesfinanzministerium nur noch an einer zusätzlichen Steuer – »koste es, was es wolle.«

Seit Anfang Juni erlebe die Branche ein »babylonisches Sprachgewirr aus verschiedenen Referentenentwürfen des Ministeriums sowie Ergänzungen, Korrekturen und Stimmungsbildern aus und Stimmungsbildern aus den verschiedenen Parteien«. Welche Variante auch diskutiert werde: Es tauchten immer wieder neue rechtliche Fragen sowie Probleme hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsgerechtigkeit für den Luftverkehrsstandort Deutschland auf. Die Steuer gehöre »auf den Müllhaufen politischer Irrungen und Wirrungen.«

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.