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Reisende, die vor dem 1. April 2020 einen Flug buchen, müssen noch keine erhöhten Steuern zahlen

Reisende, die vor dem 1. April 2020 einen Flug buchen, müssen noch keine erhöhten Steuern zahlen

Reiseverband Frühbucher zahlen bei Luftverkehrssteuer nicht drauf

Zahlen Frühbucher noch einmal drauf, wenn ab April eine höhere Steuer für Flugtickets kommt? Der Reiseverband gibt Entwarnung.

Ab April 2020 wird das Fliegen für deutsche Urlauber teurer: Dann tritt eine Steuererhöhung für Flugtickets in Kraft. Sie gilt für alle Flüge ab dem Stichtag, auch wenn diese schon vorher gebucht und bezahlt worden sind.

Frühbucher, die ihren Pauschalurlaub zu Ostern oder im Sommer schon vor dem 1. April gebucht haben, werden aber nicht noch einmal zur Kasse gebeten. Die Mehrkosten in Höhe von 28,5 Millionen Euro übernehmen laut Deutschem Reiseverband (DRV) die Veranstalter - und sie werden in der Regel nicht an die Kunden weitergegeben.

«Das Pauschalreiserecht erlaubt nachträgliche Preiserhöhungen aus bestimmten Gründen, aber nur wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschrieben ist», sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. «Nach meiner Kenntnis verzichten fast alle Veranstalter darauf.» Bei den meisten Veranstaltern sei eine nachträgliche Preiserhöhung damit nicht möglich.

Die Steuern auf Flugtickets steigen zum April 2020, da Fliegen besonders klimaschädlich ist. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang.

(16.12.2019, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.