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Das Flugzeug ist statistisch gesehen das sicherste Verkehrsmittel. Viele Menschen haben dennoch Flugangst. Diese können sie in Seminaren besiegen.

Das Flugzeug ist statistisch gesehen das sicherste Verkehrsmittel. Viele Menschen haben dennoch Flugangst. Diese können sie in Seminaren besiegen.

Foto: Sebastian Kahnert / dpa

Furcht besiegen Was kann man gegen Flugangst unternehmen

Flugzeugabstürze sind meist spektakulär – und groß in den Medien. Denn wenn ein Flugzeug abstürzt, endet das meist tödlich. Dass es im Straßenverkehr viel gefährlicher ist, hilft vielen kaum gegen ihre Angst vor dem Fliegen. Was können sie tun?

Für die einen ist es ein entspannter Moment - die letzte Etappe vor dem Reiseziel. Für die anderen ist es der blanke Horror: Sie haben Angst vor dem Fliegen. »Die Ursache von Flugangst ist häufig große Unkenntnis«, sagt Diplom-Psychologe Sascha Thomas.

Der Experte gibt Seminare gegen Flugangst bei der Agentur Texter-Millott, die mit Lufthansa kooperiert. Wichtig sei es, sich vor dem Flug zu informieren: Wie fliegt ein Flugzeug? Was sind Turbulenzen? Wie wird eine Sicherheitsschulung durchgeführt? Die Antworten auf diese Fragen können helfen, sich an Bord sicherer zu fühlen.

 
Manche fürchten sich aber auch vor ihren eigenen Reaktionen im Flugzeug, wie Thomas erklärt. Sie haben zum Beispiel Angst davor, im Flugzeug in Panik zu geraten, weil sie das aus anderen Situation kennen, die ihnen Angst machen. Hier kann es helfen, mit professioneller Unterstützung eine Panik in einem geschützten Raum zu simulieren, rät der Experte. »Häufig geht es bei diesen Ängsten gar nicht um das Flugzeug oder die Angst vorm Fliegen«, sagt Thomas. Die Menschen fürchten sich stattdessen etwa in geschlossenen Räumen und haben Angst, in der Falle zu sitzen.
 
Vor dem Flug kann es helfen, etwas Entspannendes zu machen. »Angst führt immer zu körperlicher Anspannung und erhöhtem Herzschlag.« Ein ausgiebiger Spaziergang, Muskelentspannungsübungen oder autogenes Training können dann helfen. Menschen mit Flugangst sollten sich vor dem Flug auf positive Dinge konzentrieren und sich sagen, dass das Fliegen sicher ist. »Das nützt natürlich nur etwas, wenn man auch wirklich dran glaubt«, sagt Thomas.
 
Im Flieger sei es verkehrt, mit seiner Angst allein zu bleiben. Stumm herumsitzen und rätseln, was gerade passiert, mache alles nur schlimmer. Ein komisches Geräusch, ein Ruckeln – am besten sei es, das Kabinenpersonal anzusprechen und zu fragen, was los ist, rät Thomas. »Ansonsten gerät man in eine Gedankenspirale.« Dann stelle man sich die größten Katastrophenszenarios und die abenteuerlichsten Erklärungen für eine Turbulenz vor.
 
Neben der Agentur Texter-Millott gibt es noch weitere Coaching-Agenturen, die Seminare gegen Flugangst in Kooperation mit Airlines anbieten. Dazu zählen etwa »Flugangst-Service« in Kooperation mit Air Berlin oder »Entspanntes Fliegen« in Zusammenarbeit mit Condor.

(04.01.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.