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Gesund auf Reisen Auf arabischer Halbinsel vorMers schützen

Auf der arabischen Halbinsel sind inzwischen viele Mers-Fälle aufgetreten. Urlauber sollten sich daher vor einer Ansteckung schützen. Das Centrum für Reisemedizin gibt dazu einige Tipps.

Wegen der Ausbreitung von Mers-Erkrankungen auf der arabischen Halbinsel vermeiden Reisende dort besser den Kontakt mit Kamelen und Dromedaren. Sie gelten nämlich als Überträger des Mers-Virus. Darauf weist das Centrum für Reisemedizin (CRM) hin.
Märkte, Basare und Reitausflüge, auf denen Kontakt zu den Tieren besteht, werden besser gemieden. Unvollständig erhitzte tierische Produkte sollten nicht verspeist werden.
Das CRM empfiehlt auch, Abstand zu Menschen zu halten, die Symptome einer Mers-Erkrankung wie Husten und Atemprobleme zeigen. Eine generell wichtige Hygienemaßnahme ist häufiges Händewaschen. Prof. Thomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM, warnt aber vor Panik: Das Risiko, sich mit der Lungenkrankheit anzustecken, sei für einen gewöhnlichen Urlauber als gering einzuschätzen.
Saudi-Arabien ist das am stärksten von Mers (Middle East Respiratory Syndrome) betroffene Land. Dort wurde das Virus 2012 auch zum ersten Mal nachgewiesen. Dem CRM zufolge sind bis zur ersten Juniwoche knapp 500 Menschen auf der arabischen Halbinsel an der Krankheit gestorben. Mittlerweile ist Mers auch in Südkorea ausgebrochen, wo ebenfalls schon einige Menschen an der Erkrankung gestorben sind. Die Reederei Royal Caribbean zum Beispiel hat deshalb kürzlich einige Stopps ihrer Kreuzfahrtschiffe in südkoreanischen Häfen abgesagt.

(24.06.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.