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Insolvenzversicherung Sicherungsschein ist immer nochnicht gang und gäbe

Im November 2014 wird die Kundengeldabsicherung auf dem Reisemarkt 20 Jahre alt. Doch noch immer sind viele Pauschalurlauber, obwohl vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, ohne Sicherungsschein unterwegs.

»Die Dunkelziffer ist relativ groß«, sagt Michael Wäldle, Geschäftsführer der Hamburger Tourvers, mit mehr als 1200 Firmenkunden einer der bundesweit größten Anbieter von Insolvenzversicherungen für Reiseveranstalter.
Ob ein Sicherungsschein nicht gültig oder gar gefälscht ist, bekommt die Tochtergesellschaft der Hanse Merkur aber nur mit, wenn ein Kunde direkt danach fragt. Diese Anrufe machten einen »Großteil der täglich geführten Telefonate aus«, sagt Wäldle. Liegt keine Kundenabsicherung vor, werden die zuständigen Behörden bis hin zur Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Der Experte fordert, dass die Gewerbeaufsichtsämter bei der Registrierung eines Reiseveranstalters in Zukunft grundsätzlich prüfen, ob die Gelder der Kunden gesichert sind. Doch leider bestehe bei den Ämtern vielerorts »eine ganz große Unkenntnis über die Verpflichtungen eines Reiseveranstalters«. Immerhin gibt es für Urlauber unter www.tip.de ein spezielles Register: Es listet alle Reiseveranstalter auf, die eine Insolvenzversicherung haben.

(15.04.14, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.