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REISE und PREISE

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iQ Company

iQ Company UV-Schutzbekleidung verhindert Sonnenbrand

Zu viel Sonne ist gefährlich. Sonnencremes mit höchsten Faktoren unterstützen den Schutz zwar, aber normale T-Shirts haben einen Schutzfaktor von gerade mal zehn; im nassen Zustand von nur noch fünf.

Am einfachsten und bequemsten funktioniert die Strahlenabwehr mit UV-Schutzkleidung. Prinzip: spezielle Garne sind so eng gewirkt, dass die UV-Strahlen nicht zur Haut durchdringen können. Solche Qualitätsbekleidung bietet seit vielen Jahren die iQ Company aus Walluf im Rheingau an.

Seit kurzem bezieht das Unternehmen seine Garne von Aquafil S.p.A. im italienischen Arco am Gardasee. Die Firma verarbeitet mit ihrem ECONYL Regenerationssystem gebrauchte Teppiche, Textilabfälle und sogar alte Fischernetze zu Nylon erster Güte. Auqafil erhält die nylonhaltigen Abfälle aus der ganzen Welt, etwa Kanada, den USA, Norwegen, Griechenland, der Türkei, Ägypten, Pakistan oder Thailand und verarbeitet die Wertstoffe von Müllhalden und aus dem Meer in der eigenen Recyclingfabrik in Slowenien. Die besondere iQ-Verarbeitung dieses Garns ermöglicht es der UV-Schutzkleidung für alle möglichen Outdoor-Aktivitäten, besonders natürlich am und im Wasser, einen UV-Schutzfaktor von bis zu 500 zu erreichen.

Jeweils 10.000 Tonnen ECONYL beseitigen über 12.000 Tonnen Abfall, sparen 70.000 Tonnen Rohöl und vermeiden 42.000 Tonnen CO2Emissionen. Aquafil erhielt dafür 2014 den Deutschen Nachhaltigkeitspreis für Ressourcen-Effizienz.

(17.08.16, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.