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Last Minute Markt hat sich halbiert

Ende einer Erfolgsstory: Nachdem 2008 noch 31,1 Millionen Deutsche eine Last Minute-Reise gebucht hatten, fuhren im vergangenen Jahr nur noch 14,8 Millionen auf den letzten Drücker weg. »Entgegen aller Erwartungen« habe die Wirtschaftskrise nicht dazu beigetragen, dass 2009 ein Last-Minute-Jahr wird, kommentiert Dominik Rossmann vom Marktforschungsinstitut Ulysses Web Tourismus erste Ergebnisse seiner – seit 2003 regelmäßig durchgeführten – jährlichen Marktanalyse.

Insgesamt wurden knapp 21 Millionen Kurzfristreisen gebucht, 2008 waren es noch 43,1 Millionen gewesen. Der Markt verpasste auch das Niveau von 2007: Damals wurden – von 19,1 Millionen Verbrauchern – 24,6 Millionen Last Minute-Reisen gekauft.

Die Ausgaben für die Arrangements schrumpften 2009 binnen Jahresfrist sogar um 58 Prozent: Spülte die Kundschaft 2008 noch 23,9 Milliarden Euro in die Kassen der Anbieter von Spontanurlaub, liefen in den darauf folgenden zwölf Monaten nur noch »etwas mehr als zehn Milliarden Euro« durch die Bücher. Insgesamt hatte das Münchner Institut für seine Untersuchung im Januar 1135 Konsumenten befragt.
 
(München, 12.2.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.