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Last Minute-Urlaub Hauptsache, billig

Nürnberg/München, 30.7.10 (tdt) – Spontanurlauber drehen auch in der Saison 2010 jeden Euro herum. Während die Deutschen im Schnitt für ihre Sommerferien in diesem Jahr 664 Euro – 2,8 Prozent weniger als 2009 – ausgeben, lassen Last-Minute-Urlauber „fast ein Drittel weniger“ springen. Zudem falle ihr Aufenthalt „zwei Tage kürzer aus“, schreibt das Marktforschungsunternehmen GfK nach Auswertung der Buchungsdaten von rund 1200 Reisebüros. Dennoch seien auf dem Reisemarkt bisher „ähnlich viele Last-Minute-Reisen“ gebucht worden wie im Vorjahreszeitraum.

Trotz der Stagnation bei den kurzfristig gebuchten Reisen ist die Stimmung im Ferienhandel gut, weil der Kassenstand insgesamt derzeit sechs Prozent über Vorjahresniveau liegt. Bricht die Nachfrage bei den Last-Minute-Reisen nicht noch unerwartet ein, „könnte die laufende Sommersaison für die Reisebüros mit einem Umsatzrekord enden“, so die Nürnberger Marktforscher.

Zuvor hatte L´Tur, mit jährlich mehr als 830 000 Kunden Deutschlands größter Anbieter für kurzfristig gebuchten Urlaub, einen aktuellen Ticketzuwachs von 16 Prozent mitgeteilt. Von Spontanurlaubern profitieren will nun auch die Rewe Group, die mit ihrer - seit Januar existierenden - Marke Penny Reisen ab sofort auch diese Zielgruppe bewirbt und „über 10 000 Last-Minute-Reisen“ vorhält.

Reiseziel Nummer eins für Urlaub auf den letzten Drücker bleiben 2010 die Balearen – 18,1 Prozent der Umsätze des Last-Minute-Marktes entfallen auf die Inselgruppe im Mittelmeer. Es folgen die Türkei (17,1 Prozent), die Kanaren (11,4), Griechenland (8,9), Deutschland (7,3) und Italien (5,3).

2009 hatte sich die Nachfrage mehr als halbiert: Nachdem 2008 noch 31,1 Millionen Deutsche eine Last Minute-Reise gebucht hatten, fuhren im vergangenen Jahr nur noch 14,8 Millionen Bundesbürger spontan weg. Sie gaben dafür – so zeigen Zahlen des Münchner Marktforschungsinstitut Ulysses Web Tourismus weiter – „etwas mehr als zehn Milliarden Euro“ aus. 2008 waren es noch 23,9 Milliarden Euro gewesen.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.