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Neue EC-Karten Auf Fernreisen unbrauchbar

Die neuen EC-Karten der deutschen Banken sind in fernen Ländern unbrauchbar, man kann weder Geld abheben, noch damit bezahlen. Grund dafür ist der fehlende Magnetstreifen, die neuen Karten haben nur noch einen Chip. Die Banken möchten mit dem sogenannten V-Pay das Geldabheben sicherer machen. Betrüger können den Magnetstreifen auf den Karten mit Hilfe von selbst angebrachten Geräten am Geldautomaten kopieren und die Pin-Nummer ausspionieren. Mit dem Chip funktioniert das nicht. Urlauber müssen sich nun allerdings ein anderes Zahlungsmittel zulegen, denn Bankautomaten außerhalb Europas können den Chip nicht lesen. Bei Visa, dem Erfinder des V-Pay-Systems, ist man sich über die Probleme bewusst und arbeitet an einer Lösung es wird allerdings seine Zeit brauchen bis weltweit alle Systeme auf V-Pay umgestellt sind. Vorreiter in Deutschland ist momentan die Postbank mit 6,5 Millionen V-Pay-Karten. Andere Banken möchten nachziehen, wer also weiterhin mit der Maestro-Karte im Ausland zahlen möchte, dem bleibt nichts anderes übrig als zu einer Bank zu wechseln die bisher keine Pläne hegt zu V-Pay zu wechseln.

(14.07.11, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.