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Online-Buchung Beim Buchen im Netz aufversteckte Kosten achten

Mit wenigen Klicks online eine Reise buchen - das ist überaus praktisch. Verbraucher sollten aber genau hinsehen: Nicht selten lauern bei den Angeboten versteckte Zusatzkosten.

Beim Buchen von Flügen oder Hotels im Internet müssen Kunden sich vor versteckten Kosten in Acht nehmen. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hin, das entsprechende Internetseiten geprüft hat. Demnach wurden auf den Seiten anfallende Zusatzkosten oft nicht korrekt angegeben und der Endpreis häufig nicht wie vorgeschrieben ausgewiesen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) waren darüber hinaus oft schwer zu finden oder unverständlich - zum Beispiel, weil sie nicht auf Deutsch hinterlegt waren.

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Für die Erhebung prüfte der BVL unter anderem mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im vergangenen Jahr 33 Angebote von 30 in- und ausländischen Online-Anbietern von Flügen und Hotelzimmern. Der BVL nahm dabei Anbieter mit Sitz im Ausland ins Visier - dabei stellte er bei fast allen rechtliche Verstöße fest.
Die Aktion war Teil der »Sweep«-Initiative der Europäischen Kommission, bei der zum Schutz von Verbrauchern Internetseiten gezielt auf Rechtsverstöße hin geprüft werden. Das BVL geht nun gemeinsam mit den europäischen Partnerbehörden gegen die Verstöße vor.

(15.04.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.