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Osteuropa Gegen Hepatitis A impfen lassen

Vor Reisen nach Ost- und Südosteuropa sollten sich Touristen gegen die Leberentzündung Hepatitis A impfen lassen. Denn in einigen Regionen treten vermehrt Fälle der Infektionskrankheit auf.

Die Hepatitis-A-Impfung kann noch kurz vor der Reise erfolgen - das Immunsystem hat dem Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) in Wiesbaden zufolge bereits nach 10 bis 14 Tagen einen Schutz gegen den ansteckenden Erreger aufgebaut. Auch bis zu zwei Wochen nach dem Kontakt mit dem Virus kann eine anschließende Impfung noch schützen.

Seit August treten in der Region Viljandi in Estland und im etwa 150 Kilometer südöstlich der bulgarischen Hauptstadt Sofia gelegenen Plowdiw vermehrt Fälle der Infektionskrankheit auf. Darauf weist der BDI hin. Die Infektionsquellen seien an beiden Orten unbekannt, vermutlich seien aber schlechte hygienische Verhältnisse mitverantwortlich für die Ausbreitung.

(15.09.2011, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.