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REISE und PREISE

Reiseanalyse Urlaubsreisen werden zunehmend online gebucht

Ein gutes Reisebüro bietet passende Urlaubsziele zu günstigen Preisen sowie eine fachkundige Beratung an. Dennoch buchen immer mehr Reisende ihren Urlaub im Internet. Das bestätigt eine aktuelle Datenauswertung.

Mehr als jeder Dritte bucht Urlaubsreisen schon online. Das geht aus der Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) hervor, die der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) auf der Reisemesse ITB vorgestellt hat.

Demnach lag der Anteil 2015 bei 36 Prozent, zehn Jahre zuvor waren es nur 11 Prozent. Urlaubsreisen werden definiert als Reisen ab einer Dauer von fünf Tagen. Am wichtigsten ist nach wie vor aber das persönliche Gespräch - sprich vor allem die Buchung über das Reisebüro -, auch wenn die Bedeutung gesunken ist: von 57 Prozent 2005 auf 42 Prozent 2015. Per E-Mail buchen mittlerweile 9 Prozent (2005: 3 Prozent).

Unterkünfte werden häufiger online gebucht als Pauschalreisen. So lag bei den Online-Buchungen die Zahl der Nur-Unterkunftsbuchungen laut FUR-Analyse mit 47 Prozent vor den Pauschalreisebuchungen mit 33 Prozent. Tickets und Fahrscheine werden mit 32 Prozent auch schon häufig über das Internet gebucht.

Die FUR befragte unter anderem mehr als 7500 Personen Anfang 2016 persönlich und rund 2500 Personen im November 2015 online.

(07.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.