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Um für ihre Kunden die besten Hotels, Strände und die schnellste Anreise zu finden, arbeiten Reisebüros mit einer komplizierten Buchungssoftware

 

Um für ihre Kunden die besten Hotels, Strände und die schnellste Anreise zu finden, arbeiten Reisebüros mit einer komplizierten Buchungssoftware

BuchungssystemeWie erstellen Reisebüros Ihren Urlaub?

Bei der Suche nach Unterkünften oder Flugverbindungen nutzen Reisebüros spezielles Buchungssystem.

Erst das Beratungsgespräch und die Auswahl von Reiseziel und Hotel, dann ein bisschen Tippen am Computer – und fertig. So einfach lässt sich im Reisebüro ein Urlaub buchen. Doch woher weiß der Mitarbeiter dort, ob im Wunschhotel in Griechenland oder Thailand überhaupt noch Zimmer frei sind? Ersichtlich sind die Verfügbarkeit und noch einiges mehr im sogenannten Buchungssystem. Was ist das genau? Der Deutsche Reiseverband (DRV) erklärt: Ein Buchungssystem ist ein IT-System, über das Datenbanken von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften, Hotels, Fähr- und Kreuzfahrtanbietern, Bahngesellschaften und Mietwagen-Anbietern abrufbar sind. Diese Unternehmen speisen ihre Angebote und Preise in das System ein. Reisebüromitarbeiter haben darauf Zugriff und können Produkte und Preise vergleichen, um für den Kunden eine passende Reise zu finden. Ihre Anfragen landen über das Buchungssystem beim Anbieter. Buchung und Zahlung der Reise werden ebenfalls über das System abgewickelt. Der Urlauber kommt mit diesem Computersystem gar nicht in Kontakt. In Deutschland ist in Reisebüros vor allem das Buchungssystem Amadeus im Einsatz. Weltweit wichtig sind darüber hinaus noch die Systeme Sabre und Travelport. Daneben gibt es nach DRV-Angaben für den deutschen Markt noch zahlreiche touristische Buchungssysteme, die nur Angebote von Pauschal– und Bausteinreiseanbietern im Reisebüro verfügbar machen, ohne andere Leistungen wie Linienflüge oder Fähren.


(01.06.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.