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Reisetipp Wichtige Dokumente vor dem Urlaub kopieren

Reisepass, Tickets, Geld- und Krankenkassenkarten: Das sind wichtige Dokumente im Urlaub. Werden sie im Ausland gestohlen oder verloren, helfen Kopien. An die sollte vor Reiseantritt gedacht werden.

Vor Reisen ins Ausland empfiehlt es sich, wichtige Dokumente zu kopieren. Die Kopien sollten getrennt von den Dokumenten aufbewahrt werden, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zu den wichtigen Dokumenten zählen zum Beispiel Ausweispapiere, Geld- und Krankenkassenkarten sowie Fahrkarten beziehungsweise Flugtickets.
 
Bei einem Verlust am Reiseort muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dazu empfiehlt sich, die Kopien der Dokumente bereitzuhalten. Konten sollten sofort gesperrt werden. Bei Verlust von Ausweispapieren stellen die Konsularabteilungen der Botschaften, die Generalkonsulate und einige Honorarkonsuln Reiseausweise zur Rückkehr nach Deutschland aus.
 
Diese Papiere gelten für die Dauer der beabsichtigten Reise, längstens aber einen Monat. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Pässe ausstellen. Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. Hier muss bei Passverlust ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden. Dadurch kann sich die Weiterreise verzögern.
 
(28.07.14, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.