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REISE und PREISE

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Kauf-Tipps auf Reisen Schnäppchen im Urlaub unter die Lupe nehmen

Nicht jedes Sonderangebot im Ausland hält, was es verspricht. Gerade in fernen Urlaubsländern raten Fachleute, die gekauften Artikel auf Qualitätskennzeichnungen zu überprüfen.

Reisende sollten sich Schnäppchen im Urlaub genau ansehen. Manche verlockend billige Produkte können gefälscht, unsicher oder gar gesundheitsschädlich sein. Davor warnt der Tüv Thüringen. Diese Dinge sollten Verbraucher vor dem Kauf prüfen: 

- Riecht ein Produkt unangenehm teerartig oder beißend, enthält es meist gesundheitsschädliche Stoffe. Kunststoffe sind dann unter Umständen mit Weichmachern wie Phthalaten belastet.
 
- Auf Wasserspielzeugen und Schwimmlernhilfen müssen Herstellerangaben und EU-Kennzeichnungen wie das CE-Kennzeichen vermerkt sein. Dieses besagt, dass das Produkt den EU-Richtlinien entspricht. Wichtig: Schwimmlernhilfen müssen noch einmal deutlich gründlicher getestet werden als Wasserspielzeug. Hier gilt die Prüfnorm EN 13138-1.
 
- Sonnenbrillen sollten grundsätzlich im Fachhandel gekauft werden. Minderwertige Brillen haben oft Gläser ohne UV-Schutz. Qualitätsmerkmale wie das CE-Zeichen und der Hinweis auf die ISO 12312-1 sind im Straßenverkauf unter Umständen gefälscht.
 
(10.07.2017, dpa)
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.