fbpx

Südeuropa West-Nil-Fieber auf dem Vormarsch

Eigentlich ist das West-Nil-Fieber in den Tropen und Subtropen bekannt, doch nun hat die Viruserkrankung auch Europa erreicht.
Die Viruserkrankung, die durch Mücken übertragen wird, breitet sich kontinuierlich aus und die Zahl der Infizierten steigt.

Das West-Nil-Fieber breitet sich in Ost- und Südosteuropa aus und kann auch für Touristen gefährlich werden. Seit Ende Juli wurden nach Angaben des Centrums für Reisemedizin (CRM) aus Griechenland, Rumänien, Russland und Albanien 56 Fälle gemeldet. Wer in diese Länder reist, sollte sich deshalb vor Mücken schützen, die das für die Krankheit verantwortliche Virus übertragen.

Die Zahl der Erkrankungen ist nach Beobachtung des CRM bereits 2010 im Vergleich zu den Jahren davor deutlich angestiegen. Allein in Griechenland gab es 257 bekanntgewordene Fälle. Viele Patienten waren ins Krankenhaus gekommen, weil sie Anzeichen von Hirnhautentzündungen hatten. Für diesen Sommer und Herbst sei mit zahlreichen weiteren Fällen zu rechnen.

Das West-Nil-Fieber ist eine grippeähnliche Virusinfektion, die lange Zeit vor allem in den Tropen und Subtropen bekannt war, aber schon seit längerem auch in Nordamerika vorkommt. Die Krankheit bricht drei bis sechs Tage nach der Infektion aus. Symptome sind zum Beispiel Muskelschmerzen, geschwollene Lymphknoten und Fieber. Etwa ein Drittel der Erkrankten bekommt einen Hautausschlag an Brust, Rücken und Armen. Seltener sind Hirnhautentzündungen. Im schlimmsten Fall verläuft die Krankheit tödlich.

Das Virus wird durch nachtaktive Mücken übertragen. Mückenschutz ist deshalb insbesondere nachts wichtig - und in der Dämmerung. Dazu gehört, in Innenräumen Fenster und Bett mit Moskitonetzen zu schützen. Die Netze sollten nach Empfehlung der Reisemediziner eine Lochgröße zwischen 1,2 und 1,5 Millimeter haben. So sind sie feinmaschig genug, die Mücken tatsächlich abzuhalten.

Sicherheitshalber kann das Netz noch mit dem Insektizid Permethrin imprägniert werden, raten die Experten vom CRM. Ein guter Mückenschutz ist außerdem ausreichende Luftzirkulation. Im Freien sollte die Kleidung möglichst viel Haut bedecken, damit die Mücken nicht so leicht zustechen können. Auf freie Hautstellen werden am besten Mückenabwehrmittel aufgetragen - solche, die den Wirkstoff Diethyltoluamid (DEET) enthalten, schützen in der Regel mindestens drei Stunden vor stechenden Insekten.

(24.08.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.