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Tierschutz Tiershows sind oft nicht artgerecht

Delfinshows, Elefantendressuren, Tigerstreicheln: Solche Tiershows locken viele Touristen an, sie sind aber oft nicht artgerecht. Darauf macht die Tierschutzorganisation Pro Wildlife in München aufmerksam.

Auch traditionelle Tieraufführungen wie zum Beispiel Elefantenprozessionen in Asien sollten Reisende meiden. Die Tiere würden häufig mit Futterverzicht oder Gewalt gezähmt.

Skeptisch sollten Urlauber immer dann sein, wenn ein direkter Kontakt mit Tieren angeboten wird. Seriöse Wildtier-Auffangstationen bieten keinen direkten physischen Kontakt zu Tieren, erklärt Pro Wildlife. Dubiose Einrichtungen ließen sich daran erkennen, dass Touristen die Tiere streicheln oder füttern dürften. So können die Tiere aber nie wieder ausgewildert werden, was häufig dem kommerziellen Interesse der Tier-Waisenhäuser entgegenkomme, so die Organisation.

Die Artenschützer empfehlen, Tiere auf Reisen immer aus gebührendem Abstand zu beobachten, etwa beim Walebeobachten oder auf Safari in einem Nationalpark. Wer unsicher ist, sollte beim Reiseveranstalter nachfragen, welche Standards zum Tierschutz gelten.

(09.07.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.