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Gehören Plastikstrohhalme bald der Vergangenheit an?

Gehören Plastikstrohhalme bald der Vergangenheit an?

Umweltschutz und ReisenHotels und Airlines wollen Plastikmüll vermeiden

Wenn Fluggesellschaften und Hotels auf Plastik verzichten, wollen sie Gutes tun, aber sie haben auch noch anderes im Sinn.

Leicht praktisch und billig: ein Strohhalm aus Polypropylen im Eiskaffee, ein Plastikzahnstocher mit Olive im Martini oder feines Finger Food am Kunststoffspießchen. Airlines und Hotels haben in der Vergangenheit tonnenweise Plastikutensilien verwendet. Doch seit die Gefährdung der Ozeane und Flüsse durch Plastikmüll langsam in das Umweltbewusstsein einer breiten Öffentlichkeit sickert, kündigen immer mehr Unternehmen werbewirksam an, keine Wegwerfartikel aus Kunststoff mehr zu verwenden.

Ab sofort gibt es bei American Airlines nur noch Trinkhalme aus biologisch abbaubarem Material. Ab November werden dann auch alle Rührstäbchen aus Bambus sein. Die US-Fluggesellschaft gibt an, damit über 30.000 Kilogramm Plastikmüll pro Jahr einzusparen.

Die US-Fluggesellschaft ist nicht die erste, die konsequent Kunststoffabfall vermeiden will. Bereits im Mai dieses Jahres hat Alaska Airlines begonnen, Halme und Umrührer aus Plastik aus dem Verkehr zu ziehen und durch Holz zu ersetzen. Konkret bedeutet das nach eigenen Angaben mindestens 22 Millionen Plastikstäbchen und -halme weniger, denn so viele wurden allein im vergangenen Jahr in der Kabine und in den Vielflieger-Lounges ausgegeben.

Seit Plastikmüll die Fauna von Meeren und Flüssen massiv bedroht und bereits einzelne Länder wie Frankreich Einmalgeschirr aus Plastik verboten haben, verabschieden sich auch zunehmend Hotels von den ehemals so als praktisch geltenden Einwegkunststoffprodukten. Allein in den USA werden schätzungsweise 500 Millionen Strohhalme aus Polypropylen pro Tag verbraucht.

Seit Juli teilen die zu Accor gehörigen Hotels in den USA ? darunter Fairmont, Swissotel, Novotel ? bereits keine Kunststoffhalme mehr aus. Ab September verabschieden sich die Hyatt Hotels von allen Wegwerfprodukten wie Trinkhalmen, Zahnstochern und Stäbchen aus Plastik. Wer dann sein Getränk mit einem Halm trinken will, muss extra danach verlangen und bekommt einen umweltfreundlichen Trinkhalm aus Papier.

Aber nicht nur kleinteilige Kunststoffgegenstände stehen auf der schwarzen Liste der Hotellerie. Hilton Hotels plant ebenfalls bis Ende des Jahres, alle Strohhalme aus Kunststoff zu verbannen, das sind rund 2,5 Millionen Plastikhalme weniger. Darüber hinaus jedoch sollen auch alle Plastikflaschen bei Tagungen und Konferenzen verschwinden. Diese Regel ist bereits in einigen Regionen wie China seit letztem September in Kraft. Bis dato wurden auf diese Weise bereits 13 Millionen Plastikflaschen weniger weggeworfen.

Nicht auf Strohhalme, sondern auf die vielen kleinen Shampoo- und Duschgelflaschen konzentrieren sich die Bemühungen von Marriott und Intercontinental im Kampf gegen den Plastikmüll. Marriott tauscht die kleinen Plastikbehälter in einigen seiner Hotelmarken wie Courtyard und Fairfiled Inn in Nordamerika gegen größere Spender aus und hofft damit rund 175.000 Kilogramm Plastikmüll pro Jahr einzusparen. Intercontinental plant Ähnliches für seine Marken, unter anderem bei Holiday Inn Express, Even oder Candelwood Suites.

Weniger Plastikmüll, dafür mehr biologisch abbaubarer Abfall schont aber nicht nur die Umwelt, sondern ist für die Reisebranche auch eine sehr bewusste Investition in die Zukunft. So verweist Hiltons Vizepräsident Maxime Verstraete auf eine Marktstudie, der zufolge 49 Prozent der Befragten, die 34 Jahre oder jünger waren, sich für die Umweltfreundlichkeit und das Sozialverhalten einer Hotelmarke interessieren, bevor sie buchen. »Diese Millennials werden sehr leidenschaftlich bei diesen Themen. Das ist also wichtig für uns, denn sie sind unsere künftigen Reisenden.«

(23.08.2018, srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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