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Urlaubssouvenirs Zoll warnt vor Fröschen und Schlangen

Lebende Frösche aus dem Regenwald, eingelegte Schlangen und Elfenbein-Schnitzereien: Zum Start der Urlaubssaison warnen Zoll und Umweltschützer vor illegalen Mitbringseln. Ein App hilft, unerlaubte Souvenirs zu erkennen.

Vorsicht mit exotischen Mitbringseln aus dem Ausland: Souvenirs von bedrohten Tier- oder Pflanzenarten können für Reisende teuer werden. Außerdem gefährden sie den Bestand zusätzlich, warnen Zoll und Umweltschützer. »Mit der Nachfrage in den Urlaubsländern werden die Händler animiert, diese Souvenirs weiterhin anzubieten und der perfide Handel geht weiter«, sagte Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk in München. Oft griffen Touristen aus Unwissenheit zu solchen Mitbringseln, erläutert WWF-Sprecher Jörn Ehlers. Das schütze sie aber nicht vor Strafe. Eine kostenlose Smartphone-App soll vor illegalen Souvenirs warnen. Das vom Zoll konzipierte Programm funktioniert auch ohne Internetverbindung.
Zollbeamte finden bei Urlaubsheimkehrern immer wieder verbotene Mitbringsel. 2012 wurden den Angaben zufolge rund 4000 Waren sichergestellt, in denen unerlaubte Tierteile enthalten waren, darunter Rheumapflaster mit Affenhoden und Kobras in Reisschnaps.
Neben Artenschutzverstößen bereitet dem Zoll die Markenpiraterie immer größere Sorgen. 2012 seien allein in München 235.000 gefälschte Artikel im Warenwert von vier Millionen Euro sichergestellt worden.
Info-Broschüre vom Zoll
Mehr zum Thema vom WWF

(04.07.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.