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Zika-Virus Gefahr für Schwangere auf Reisen

Der Zika-Virus wird durch Mücken übertragen und ist in einigen Ländern Lateinamerikas verbreitet. Schwangere sollten bei Reisen in Ausbruchsgebiete Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Wegen der grassierenden Zika-Viren raten auch deutsche Experten Schwangeren vor Reisen in die betroffenen Länder Lateinamerikas ab. Die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin (DTG) und das Auswärtige Amt empfehlen, Reisen in die Ausbruchsgebiete »möglichst zu vermeiden«.
 
Sollten Reisen unvermeidlich sein, müssten sich Schwangere konsequent vor Mückenstichen schützen. Auf die DTG-Empfehlung verwies das Berliner Robert Koch-Institut (RKI) jüngst im seinem Bulletin. Da es für Reisehinweise selbst nicht zuständig ist, empfiehlt das Institut Schwangeren, sich vor einer Reise medizinisch beraten zu lassen. Wenn sie bereits in betroffenen Gebieten unterwegs gewesen seien, sollten sie ihren Frauenarzt bei der Vorsorgeuntersuchung darauf hinweisen.
 
Zika-Infektionen verlaufen bei Erwachsenen in der Regel relativ harmlos, mit leichtem Fieber und Hautausschlag. Für Embryos im Mutterleib scheint das Virus dagegen gefährlich zu sein. Experten nehmen an, dass der von Mücken übertragene Erreger bei Neugeborenen zu Schädelfehlbildungen führen könnte. Geistige Behinderungen sind die Folge. Zuletzt wurden Fälle von Zika-Infektionen aus mehreren Ländern und Regionen Mittel- und Südamerikas gemeldet, darunter Brasilien, Kolumbien und Mexiko.
 
(22.01.2016, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.