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Wie man die Aviophobie in den Griff bekommt

Wie man die Aviophobie in den Griff bekommt

Foto: www.flugangst.de

Angstfrei abheben Seminare gegen Flugangst

... oder wie man die Aviophobie in den Griff bekommt. Millionen haben Angst vorm Fliegen: 15 Prozent aller Menschen – so zeigt eine Allensbach-Studie – leiden unter Flugangst.

Sie sind nervös und angespannt, wenn sie einen Flughafen überhaupt nur sehen. Doch Aviophobie, so der wissenschaftliche Begriff, lässt sich bekämpfen – zum Beispiel durch Flugangstseminare, wie sie von vielen Airlines angeboten werden.

Die Deutsche Lufthansa (LH) beispielsweise offeriert seit 1981 spezielle Kurse (www.flugangst.de/) an 13 deutschen und internationalen Flughäfen. Auch TUIfly, Air Berlin oder Condor haben solche Seminare im Programm. Dabei erläutern Psychologen zu allererst, wie es überhaupt zu Angstzuständen kommt, wie die körperlichen Abläufe eines solchen Stresses sind und wie sich die eigene Anspannung herunterfahren lässt.

Dann besprechen die Seminar-Teilnehmer individuell mit den Psychologen Grund und Herkunft ihrer Angst - und erlernen Techniken der Bewältigung. So ist Flugangst immer mit einer Veränderung der Atmung verbunden, was zu Verspannungen, Schwindel und Herzklopfen führt. Die Coaches üben mit den Seminaristen, wie sie ruhig und gleichmäßig weiteratmen - und sich somit bei einem Flug entspannt zurücklehnen können.

Auch Piloten sind mit von der Runde: Sie erklären den Teilnehmern die Technik eines Jets und halten Fakten vor. Eine Informationen von vielen: Selbst wenn alle Triebwerke eines Jets in zehn Kilometern Höhe ausfallen, segelt die Maschine noch bis zu 300 Kilometer – weit genug, um den nächsten Flughafen zu erreichen.

Beruhigend auch die Statistik: Schließlich sind Flugzeuge die die sichersten Verkehrsmittel der Welt. Auf 1,2 Millionen Flüge – so zeigt der Sicherheitsbericht der International Air Transport Association (IATA) für 2009 – kommt ein Unfall. »Ein Passagier, der jeden Tag fliegt, müsste also 4807 Jahre unterwegs sein, um in einen Unfall verwickelt zu werden«, so Sicherheitsexperte Günter Matschnigg.

Der wichtigste Teil der Therapie besteht aber immer in der intensiven Begegnung mit dem Objekt der Panik. Gemeinsam geht es aufs Rollfeld, um einen Jet aus nächster Nähe zu betrachten und anzufassen. Streicheln, berühren, Vertrauen gewinnen – und anschließend einsteigen. Denn nur dann ist die Therapie erfolgreich. Bei einem kurzen innerdeutschen Flug springen die Teilnehmer anschließend ins kalte Wasser - und setzen ihre erlernten Fähigkeiten unterwegs in die Tat um.

Einen Überblick über mögliche Seminare bietet das Deutsche Flugangst-Zentrum in Düsseldorf (DFAZ), das auch eigene Kurse (www.flugangstzentrum.de/) anbietet. Wer sich die hohen Kosten von mindestens 500 Euro - inklusive Linienflug - sparen will, kann mittlerweile sogar über das Internet Abhilfe suchen: Beim weltweit ersten E-Learning-Seminar (www.goodbye-flugangst.de/) werden die User von einem digitalen Coach angeleitet. Das Konzept fußt auf der asiatisch angehauchten Theorie der Energetischen Psychologie, Probekurse gibt es bereits für unter 20 Euro.

(11.02.11, tdt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.