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Autoritäre Staaten Reisebranche weist Kritik zurück

Die Reiseindustrie wehrt sich gegen Vorwürfe, autoritäre Staaten zu stabilisieren. Zuvor hatte Klaus Brähmig (CDU), der Vorsitzende des Tourismusausschusses des Deutschen Bundestages, Reiseveranstaltern unterstellt, seit »vielen Jahren« Systeme zu stützen, »in denen demokratische Prinzipien wie Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit mit Füßen getreten wurden«.

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) sieht in Brähmigs Erklärung »einen Akt parasitärer Publizität«. Offenkundig versuche der Abgeordnete »die schwierige politische Situation in Nordafrika für seine eigene Profilierung zu nutzen«. Gerade der Tourismus als unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor, der in erster Linie der Bevölkerung der Urlaubsziele zu Gute kommt, leiste einen Beitrag zur Öffnung autoritärer Staaten.
 
»Nicht das Ausblieben von Touristen, sondern der Austausch zwischen Reisenden und der einheimischen Bevölkerung kann Reformen anstoßen und damit etwas bewegen«, so BTW-Präsident Klaus Lapple. Brähmig hatte gesagt, auch Touristen könnten mit ihrer Reiseentscheidung für oder gegen ein Land »direkt Veränderungen anstoßen«. Sinkende Touristenzahlen könnten den Reformdruck auf die Herrschenden »deutlich erhöhen.«

(09.02.2011, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.