fbpx

Geldkarten Im Ausland noch Probleme

Wer die im Februar in vielen Bundesländern anbrechenden Winterferien für einen Kurzurlaub nutzt, besorgt sich am besten ausreichend Bargeld oder setzt auf Reiseschecks. Während in der Bundesrepublik Geldkarten wieder »fast vollständig einsetzbar sind« , versagen in vielen Urlaubsländern Geldautomaten und Bezahlterminals in Geschäften noch immer ihren Dienst.

»Frühestens Anfang Februar« könne in den meisten europäischen Ländern wieder ohne Probleme am Automaten Geld gezogen oder an der Warenhauskasse bezahlt werden, so der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Am schnellsten werde der bargeldlose Zahlungsverkehr wieder in Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich und Spanien gewährleistet.

Wer sich nicht darauf verlassen will, bekommt von den meisten Kreditinstituten unentgeltliche Ersatzkarten. Man sollte sich aber spätestens zehn Tage vor der Abreise an seine Bank wenden.

Schuld an der Misere ist ein Programmierfehler der Chips, der zum Jahreswechsel rund 30 von insgesamt 120 Millionen Geldkarten untauglich machte. Die Defekte sind aber nur im europäischen Ausland spürbar. In Übersee funktionieren die Karten einwandfrei, da dort anstelle des goldenen Chips die Magnetstreifen der Karten gelesen werden.

(Berlin, 19.1.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.