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REISE und PREISE

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Peer Grimm / dpa

Kein Kaffee Verschiedene Tipps gegen Flugangst

Das Flugzeug gilt als das sicherste Verkehrsmittel der Welt. Viele Menschen haben dennoch ein ungutes Gefühl beim Fliegen - erst recht nach Berichten über Pannen, Abstürze und Anschläge wie zuletzt. Man kann dagegen aber etwas tun.

Wer Unbehagen vor dem Fliegen hat, muss nicht gleich ein Seminar gegen Flugangst belegen. Manchmal helfen auch ein paar kleine Verhaltensänderungen, damit man entspannter in der Luft unterwegs ist. Die Airlines geben Passagieren mit Ängsten ein paar Tipps mit auf die Reise:

- Kommen Sie rechtzeitig zum Flughafen, um Stress vor dem Abflug zu vermeiden. Denn dieser gilt als Hauptauslöser für Flugangstattacken.
- Verzichten Sie vor dem Flug auf Kaffee. Aber trinken Sie im Flugzeug viel Wasser und Säfte.
- Verzichten Sie auf Alkohol und Medikamente gegen Flugangst. Das ist eine Vermeidungsstrategie. Der empfundene Kontrollverlust wird dadurch verstärkt. Das führt eher zu einer Verfestigung der Angst.
- Sprechen Sie das Kabinenpersonal an und geben Sie Ihr Unbehagen beim Fliegen ruhig zu. Sich zu outen, nimmt die Anspannung.
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn.
- Nehmen Sie ein spannendes Buch zur Ablenkung mit.
- Entspannungs- und Atemübungen können helfen, Angstreaktionen zu verhindern oder zu kontrollieren.

Lufthansa-Partner Flugangst.de (Menüpunkt Tipps während des Fluges)
Condor-Partner Entspanntes-Fliegen.de
Air Berlin (Suchwort Flugangst) 

(11.07.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.