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Reisegepäck Milch und Fleisch - Einschränkungen beachten

Reisende müssen Einfuhrverbote beachten. Diese gelten beispielsweise bei Lebensmitteln, die außerhalb der EU gekauft worden sind. Auch bei Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminpräparaten gelten strenge Regeln.

Nach einem Urlaub außerhalb der EU dürfen nicht alle Waren mit nach Hause gebracht werden. So gelten zum Beispiel für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft - also zum Beispiel Fleisch oder Milch - in die EU veterinärrechtliche Bestimmungen. Darauf weist der Zoll hin.
Reisende, die solche Waren mit sich führen, dürfen nur über bestimmte Eingangsstellen, an denen ein Veterinär anwesend ist, in die Europäische Union einreisen. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen: So dürfen etwa Nahrungsmittel, die nur in geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten, wie zum Beispiel Schokolade oder Kekse, im Rahmen der angegebenen Höchstmengen aus dem Urlaub mitgebracht werden.
Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Vitaminpräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten. In diesem Fall dürfen Reisende entsprechende Präparate nur in einer Menge einführen, die ihrem üblichen persönlichen Bedarf entspricht. Darunter ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel anzusehen.

Übersicht über veterinärrechtliche Grenzkontrollstellen (pdf)

(09.08.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.