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TOURISMUS Soziale Schere wird größer

Wer Geld hat, fährt »noch mehr in den Urlaub«. Menschen mit wenig Einkommen packen dagegen immer seltener den Ferienkoffer. Die »soziale Schere« klaffe auch im Tourismus »immer weiter auseinander«, sagt Professor Martin Lohmann von der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR), die nun ihre – alljährlich zur Internationalen Tourismusbörse (ITB) erscheinende – »Reiseanalyse« zum 40. Mal vorgelegt hat.

Demnach hatten Menschen mit einem Einkommen von 2500 Euro und mehr 2009 eine Reiseintensität von 88 Prozent, Konsumenten mit einem Einkommen von bis zu 1499 Euro kamen dagegen gerade auf 56 Prozent – fünf Prozentpunkte weniger als beispielsweise 2007. Im Durchschnitt lag die Reiseintensität in der Bundesrepublik 2009 bei 75,7 Prozent. 1994 hatte der Wert, der als Gradmesser der Reiselust gilt, mit 78,0 Prozent seinen Höchststand erreicht. Insgesamt gaben die Deutschen im Schnitt pro Urlaubsreise 820 Euro aus, 14 Euro weniger als 2008.
(12.3.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.