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Der Dino-Roboter im »Henn-na«-Hotel trägt eine Service-Mütze, er ist schließlich ein Hotel-Angestellter - er hilft beim Einchecken und beim Gepäck

Der Dino-Roboter im »Henn-na«-Hotel trägt eine Service-Mütze, er ist schließlich ein Hotel-Angestellter - er hilft beim Einchecken und beim Gepäck

Foto: Huisten Bosch

Trend der Zukunft Roboter im Tourismus

Es ist ein ungewohntes Bild: nirgends Angestellte im Hotel. Zumindest keine menschlichen. Stattdessen kümmern sich Roboter um den Check-in. Und auf dem Kreuzfahrtschiff mixt der Roboter den Drink. Klingt nach ferner Zukunft? Von wegen!

Pepper wird nicht seekrank. Das ist an sich keine bemerkenswerte Aussage: Immerhin gibt es viele Menschen, die nicht unter Seekrankheit leiden. Nur ist Pepper eben gar kein Mensch. Er ist ein Roboter, der bald auf mehreren Kreuzfahrtschiffen im Einsatz sein soll.

Da ist es natürlich wichtig, dass ihm die Bewegungen auf See nichts ausmachen. Auch in einigen Hotels helfen künftig Roboter - oder sie sind bereits im Dienst. Auf der Reisemesse ITB in Berlin war Mario zu Gast - ein humanoider Roboter und jüngster Mitarbeiter im »Ghent Marriott Hotel« in Belgien.

 
Dort soll er etwa die Gäste begrüßen und könnte ihnen zum Beispiel ein Taxi rufen, erklärten Fabrice Goffin von QBMT/Zora Robotics und Roger Langhout vom »Ghent Marriott Hotel« auf der Messe. Ist das die Zukunft im Tourismus? Roboter, die den Check-in übernehmen und die Fragen der Gäste beantworten?
 
»Wir können uns verschiedene Einsatzbereiche vorstellen«, sagt etwa Hansjörg Kunze von Aida Cruises, künftiger Arbeitgeber von Pepper und seinen Roboter-Kollegen. Die Roboter könnten beim Einchecken an den Terminals helfen oder Orientierung an Bord bieten.
 
In einem Hotel in Japan, dem »Henn-na«, ist man noch einen Schritt weiter gegangen. Dort haben Roboter einfach komplett alle Aufgaben übernommen. Am Eingang werden die Gäste von drei Robotern in Empfang genommen. Und die sehen gar nicht aus wie Roboter, sind noch nicht einmal zwangsläufig einem Menschen nachempfunden: Neben einer künstlichen Frau sitzt da etwa ein Dinosaurier, natürlich stilecht mit Service-Mütze ausgestattet. Wer eingecheckt hat, dem hilft ein Roboter dabei, das Gepäck aufs Zimmer zu bringen.
 
Das Gepäck-Mobil passt auch zu dem schon seit längerem verbreiteten Modell von Servicerobotern: Denn eher schlichte Modelle wie Staubsauger und Rasenmäher sind schon seit einigen Jahren auf dem Markt, erzählt Prof. Joachim Hertzberg, Leiter der Außenstelle Osnabrück des Robotics Innovation Center des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI). »Der Markt scheint recht gut zu laufen«, sagt er. »Die Leute reagieren da ganz normal drauf.«
 
Auch der Roboter an Bord des Kreuzfahrtschiffs »Quantum of the Seas« von Royal Caribbean könnte fast schon in die Kategorie »helfendes Haushaltsgerät« fallen: In der »Bionic Bar« mixt er die Getränke, nachdem die Gäste ihre Bestellung über einen Tablet-PC eingegeben haben.
 
Aber wie sieht es aus, wenn ein Roboter eine Aufgabe übernehmen soll, bei der er auch mit Problemen konfrontiert wird? Und bei der man an die menschliche Interaktion gewöhnt ist? Zwar wird die Technik immer besser. Roboter können Sprache, Gestik und Mimik erkennen, erzählt Tom Gross, Professor am Lehrstuhl für Mensch-Computer-Interaktion an der Universität Bamberg. Aber: »Die Kanäle funktionieren nicht alle wasserdicht.« So sei die Spracherkennung noch nicht bei 100 Prozent angelangt.
 
Die Skepsis wird von den Gästen bislang geteilt. So hat Travelzoo mit dem Marktforschungsunternehmen Norstat im Dezember 2015 und Januar 2016 eine repräsentative Umfrage unter 1023 Menschen in Deutschland über den Einsatz von Robotern im Tourismus gemacht. Demnach glaubt die Mehrheit der Befragten (77 Prozent) zwar, dass Roboter in wenigen Jahren eine wichtige Rolle in unserem Leben spielen werden. Aber 92 Prozent sagten auch, dass sie es bevorzugen würden, wenn an der Hotelrezeption eine Person arbeitet, die alle Fragen beantworten kann - nicht ein Roboter.
 
Aber: 58 Prozent würden sich mit einem Roboter als Rezeptionisten wohlfühlen, wenn auch menschliche Hotel-Mitarbeiter anwesend sind. Während die Mehrheit den Einsatz von Robotern in der Gästebetreuung auf einem Kreuzfahrtschiff eher oder absolut ablehnt (43 beziehungsweise 34 Prozent), wird der Einsatz als Hotelportier, der das Gepäck aufs Zimmer befördert, schon von vielen begrüßt (68 Prozent).
 
Nicht zuletzt können Roboter im Tourismus aber auch einfach ein Gimmick sein: »Es ist auch eine zusätzliche Attraktion«, sagt Gross. Er denkt: »Vielleicht ist die Zukunft auch eine gemischte.« Und Mensch und Maschine ergänzen sich.

(16.03.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.