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REISE und PREISE

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Andrea Warnecke / dpa

Zahlungsmittel Reiseschecks werden nicht mehr überall akzeptiert

Früher waren Reiseschecks ein gängiges Zahlungsmittel im Urlaub. Mittlerweile ist das anders. Urlauber sollten sich daher vorher informieren, in welchen Ländern Reiseschecks als Zahlungsmittel gültig sind.

Eigentlich werden Reiseschecks - neudeutsch auch Travellerschecks genannt - weltweit anerkannt. Doch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, vor der Abreise bei der eigenen Bank noch mal nach der Akzeptanz am Urlaubsort zu fragen.

Denn die Bedeutung der Schecks ist gesunken, heute sind Kreditkarten gängiges Zahlungsmittel für Urlauber. Aber Reiseschecks gelten als recht sicheres Zahlungsmittel, so die Verbraucherschützer.

Verloren gegangene Reiseschecks werden laut Unternehmensversprechungen innerhalb weniger Tage ersetzt. Einlösbar sind die Summen nur durch Unterschrift und Vorlage des Ausweises oder Passes. Daher ist das Zahlungsmittel laut Verbraucherzentrale gut geeignet für das Reisen in unsichere Länder. Allerdings sind die Gebühren hoch - meist mindestens sechs Euro beim Kauf plus weitere Zahlungen beim Einlösen. Urlauber sollten sich daher bei ihrer Bank auch nach Stellen erkundigen, wo sie die Schecks kostenlos oder nur gegen geringe Gebühren einlösen können.

(23.07.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.